1. Abschluss des Vertrags / Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung zu den Ausfahrten des Skiclub Kraichgau e.V. (im folgenden Veranstalter) erfolgt schriftlich per E-Mail oder online über das Anmeldeformular auf unserer Homepage. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, den Vertrag zu erfüllen und den vereinbarten Preis der Ausfahrt zu bezahlen. Weitere Informationen zum Ablauf der Ausfahrt erhält der Teilnehmer spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn von der Reiseleitung.
2. Bezahlung
Der Reisepreis muss bis zum Beginn Ausfahrt gemäß der Ausschreibung vollständig entrichtet sein. Wird der Reisepreis nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt, und ist er auch nicht bis zum Reisebeginn bezahlt worden, besteht seitens des Kunden kein Anspruch mehr auf die Teilnahme an der Reise. Der Veranstalter hat dann das Recht, die Reise zu stornieren und Ersatzansprüche in Höhe der Rücktrittsgebühren zu verlangen.
3. Preisänderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, unvorhersehbare Erhöhungen der Kosten durch Änderungen der Devisenkurse oder Erhöhungen der Tarife bei Bahn, Bus, Skipass oder Unterbringung an den Teilnehmer weiterzuleiten.
4. Leistungsänderungen
Der Veranstalter behält sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Ausfahrtenleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags vor, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden und von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sowie die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, sowie den Gesamtzuschnitt der Ausfahrt nicht beeinträchtigen.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Tritt der Teilnehmer von dem Vertrag zurück, so kann der Veranstalter eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen. Erklärt der Teilnehmer seinen Rücktritt ab 4 bis spätestens 2 Wochen vor Reisetermin ist er verpflichtet, eine Entschädigung von 30% des Reisepreises zu bezahlen, bis sieben Tage vor Reiseantritt 65% des Reisepreises und ab sechs Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens unbenommen. Bei Nichtantritt der Reise bleibt der volle Reisepreis zur Zahlung fällig. Der Veranstalter empfiehlt daher, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
6. Kündigung des Vertrags durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn die Durchführung der Ausfahrt in Folge außergewöhnlicher Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie z.B. Schneemangel, Lawinengefahr, Sperrung des Skigebiets, Streik, usw., erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder die für die Ausfahrt festgelegte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Der bereits gezahlte Reisepreis wird dem Teilnehmer unverzüglich in voller Höhe erstattet. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keine weitergehenden Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise nach vorheriger Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Hierdurch entstehende Mehrkosten, die vom Reisenden zu tragen sind.
7. Beschränkung der Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Reise, die sorgfältige Auswahl der Reiseleitung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der entstandene Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Reiseleiters verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden des Teilnehmers entstanden sind.
8. Versicherungen
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass der Veranstalter keinerlei Versicherungen zugunsten von Teilnehmern abgeschlossen hat. Es wird daher jedem Teilnehmer der Abschluss einer Versicherung empfohlen, um sich gegen mögliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus z.B. Haftpflichtfällen, Zusatzkosten für Heilbehandlungen im Ausland, Bergungs- und Rettungskosten, Unfallschäden und Invalidität, Kosten für einen Rechtsbeistand, abzusichern.
9. Allgemeine Hinweise
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.